19.05.2021 - Bundesrat will die Versorgung mit sicheren Medizinprodukten gewährleisten

Bern, 19.05.2021 - Dank des Abkommens mit der Europäischen Union (EU) über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) nimmt die Schweiz am Binnenmarktes der EU für Medizinprodukte teil. Eine Aktualisierung dieses Abkommens ist aufgrund einer Totalrevision der Gesetzgebung in der Schweiz sowie in der EU per 26. Mai 2021 nötig. Diese Aktualisierung wird von der EU an Fortschritte beim institutionellen Abkommen geknüpft und konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Ohne die Aktualisierung entstehen erhebliche Hemmnisse in den Lieferketten von Medizinprodukten zwischen der Schweiz und der EU, die Zusammenarbeit in der Marktüberwachung ist eingeschränkt und die Sicherstellung der Patientensicherheit geschwächt. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 Massnahmen beschlossen, um sowohl die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten als auch die Marktüberwachung künftig zu gewährleisten.

 

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