25.06.2024 - Bildungsnews 1/2024

1. Neue Fachapotheker*innen in Spitalpharmazie und neue Fähigkeitsausweisträger*innen FPH in klinischer Pharmazie

2. Neue Fortbildungsprotokolle Spitalpharmazie und klinische Pharmazie

3. Diplomarbeit: neue Limite von 50 Seiten

4. Wichtige Präzisierungen zum neuen Weiterbildungsprogramm in Spitalpharmazie 2023:

         a) Mindestzeitanforderungen für die Kompetenzbereiche A, B und C
         b) Anerkennung von praktischen Weiterbildungsperioden

5. Ein neues Gesicht bei der GSASA


1. Neue Fachapotheker*innen in Spitalpharmazie und neue Fähigkeitsausweisträger*innen FPH in klinischer Pharmazie

 

Herzliche Gratulation!

Die GSASA und die FPH Spital gratulieren folgenden Personen herzlich zu ihren Abschlüssen:

Fachapotheker*in in Spitalpharmazie

Frau Larissa Anesini-Roth

Frau Patricia Cadisch

Frau Laurane Girard

Frau Camille Hosotte

Frau Chloé Häller-Häni

Herr Camille Lanfranchi

Frau Selina Werner

 

Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie

Frau Chiara Asioli

Frau Giulia Gallucci

Frau Céline Staeuble

Frau Lucie Blanc


2. Neue Fortbildungsprotokolle Spitalpharmazie und klinische Pharmazie

Im Januar 2024 ist ein neues, gemeinsames Fortbildungsprogramm für die Spital- und klinische Pharmazie in Kraft getreten.

Die Anzahl der zu erreichenden Punkte bleibt gleich, der einzige Unterschied besteht darin, dass mindestens 50 FPH- Kreditpunkte pro Jahr im Rahmen von Präsenzveranstaltungen, die von der FPH Hospital anerkannt sind, erreicht werden müssen.

Die neuen Formulare „Fortbildungsprotokoll“ wurden entsprechend angepasst. Sie sind ab sofort auf der Website der GSASA verfügbar:

Spitalpharmazie

Klinische Pharmazie


3. Diplomarbeit: neue Limite von 50 Seiten

Die FPH Spital möchte den Umfang der Diplomarbeiten vereinheitlichen, deshalb wurde beschlossen, ab der nächsten Prüfungssession (Mai 2025) die Seitenzahl der Diplomarbeit auf 50 Seiten zu beschränken (von der Einleitung bis zum Schluss, ohne Quellenangaben, Titel, Inhaltsverzeichnis und Anhänge; Arial 11, Zeilenabstand mind. 1.25, rechter Rand mind. 2 cm).


4. Wichtige Präzisierungen zum Weiterbildungsprogramm in Spitalpharmazie: Anerkennung von praktischen Weiterbildungsperioden

a. Struktur, Dauer und Inhalt der praktischen Weiterbildung (Kapitel 5.2.1)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass im Kapitel 5.2.1 des Weiterbildungsprogramms in Spitalpharmazie Mindestanforderungen an die zu erfüllende Zeit in den Kompetenzbereichen A, B und C, übersetzt in die Mindestanzahl Monate im Logbuch, aufgeführt sind. Bitte prüfen Sie, ob diese Mindestzeitanforderungen erfüllt werden können. Für Personen, die ihre Weiterbildung vor dem 01.07.2023 begonnen haben, ist es noch möglich, das Weiterbildungsprogramm zu wechseln und zum Weiterbildungsprogramm 2016 zurückzukehren. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall so bald wie möglich (fph@gsasa.ch).

 

b. Anerkennung von praktischen Weiterbildungsperioden (Kapitel 5.2.2)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Kapitel 5.2.2 des Weiterbildungsprogramms in Spitalpharmazie besagt, dass die Hauptweiterbildenden für die Anerkennung von externen praktischen Weiterbildungsperioden vorgängig ein schriftliches Gesuch an die FPH Spital stellen und diese in das Weiterbildungskonzept integrieren müssen. Das Institut FPH entscheidet über die Anerkennung von praktischen Weiterbildungsperioden auf Antrag der FPH Spital. Kurzzeitpraktika von bis zu einem Monat Dauer bedürfen keiner Anerkennung.

Früher erfolgte dieser Anerkennungsantrag mit dem Formular FP05 "Antrag auf Anerkennung einer externen Weiterbildungsperiode für die Weiterbildung in Spitalpharmazie", was einen hohen administrativen Aufwand bedeutete.

Um dem zu entsprechen und gleichzeitig das Verfahren zu vereinfachen, hat die FPH Spital beschlossen, dass nur externe Perioden (> 1 Monat), die nicht im Weiterbildungskonzept der Hauptweiterbildungsstätte vorgesehen sind, mit dem Formular FP05 zur Anerkennung beantragt werden müssen.

Zudem ist nur ein kurzer erster Teil des Formulars auszufüllen für:

  • Institutionen in der Schweiz, die als Weiterbildungsstätte für Spitalpharmazie (oder klinische Pharmazie für KK A) anerkannt sind, oder
  • Weiterbildungsstätten im Ausland mit entsprechender Anerkennung in ihrem Land.

Der Rest des Formulars ist nur auszufüllen für:

  • Anträge für eine nicht anerkannte Institution in der Schweiz oder
  • Weiterbildungsstätten im Ausland ohne entsprechende Anerkennung in ihrem Land.

Für jede externe Weiterbildungsperiode müssen die folgenden Unterlagen von den Weiterzubildenden zusammen mit dem Logbuch bei der jährlichen Kontrolle des Weiterbildungsfortschritts eingereicht werden:

  • Arbeitszeugnis,
  • Die Vereinbarung mit der externen Institution,
  • Die Bewertung der externen Weiterbildungsperiode und
  • Der Nachweis, dass die Institution in ihrem Land für die Weiterbildung anerkannt ist (falls zutreffend).

Hierfür wurde das Logbuch 2023 angepasst: die aktualisierte Version enthält 4 zusätzliche Spalten im Tabellenblatt "Zusammenfassung".

Weiterzubildende, die mit dem Logbuch 2023 arbeiten, werden gebeten, ab sofort die Spalten J bis M der neuen Logbuchversion 2 in ihr persönliches Logbuch einzufügen.


5. Ein neues Gesicht bei der GSASA

Seit dem 1.5.2024 hat Frau Silvia Schafer die Administration der Weiter- und Fortbildung von Anne-Christine Gendre übernommen.

Sie betreut zusammen mit Frau Corinne Planchamp Messeiller das Sekretariat der FPH Spital und ist für alle Anfragen der Weiterbildenden und Weiterzubildenden zuständig.

Wir freuen uns, dass Silvia als gelernte Pharma-Assistentin mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Weiter- und Fortbildung unser Team ergänzt. Anne-Christine Gendre bleibt der GSASA erhalten und übernimmt als Direktionsassistentin die Koordination der Bereiche zusammen mit der Geschäftsführerin Sara Iten und betreut weiterhin das Sekretariat der GSASA. 

Herzlich Willkommen Silvia!

Kontakt: fph@gsasa.ch