Fortbildung

Fortbildungspflicht - Selbstdeklaration

Die permanente Fortbildung gehört zur berufsethischen Verantwortung eines jeden Apothekers. Das Ziel der Fortbildung ist es, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und den neuen Erkenntnissen anzupassen, die Effektivität der Berufsausübung zu fördern und die Gesundheit der Bevölkerung sowie das Interesse an der Pharmazie und an der Gesundheitspolitik zu fördern.


Fortbildungsordnung FBO und Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

Fortbildungsordnung

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie (und klinische Pharmazie ab 1.1.2017)

Fortbildungsprogramm in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie (ab 1.1.2024)

 

Deklaration Fortbildungstätigkeit klinische Pharmazie

Fortbildungsprotokoll FPH klinische Pharmazie Selbstdeklaration (Form Nr 10170044)

Fortbildungsprotokoll für Doppeltitelträger Selbstdeklaration (Form Nr 10170045)

 

Verzichtsformular Fähigkeitsausweis FPH in  klinischer Pharmazie

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung (2024)

 

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Detaillierte Informationen finden Sie hier