Fortbildung FPH in klinischer Pharmazie
Fortbildungspflicht - Selbstdeklaration
Die permanente Fortbildung gehört zur berufsethischen Verantwortung eines jeden Apothekers. Das Ziel der Fortbildung ist es, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und den neuen Erkenntnissen anzupassen, die Effektivität der Berufsausübung zu fördern und die Gesundheit der Bevölkerung sowie das Interesse an der Pharmazie und an der Gesundheitspolitik zu fördern.
Fortbildungsordnung FBO und Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie
Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie (und klinische Pharmazie ab 1.1.2017)
Deklaration Fortbildungstätigkeit klinische Pharmazie
Fortbildungsprotokoll FPH klinische Pharmazie Selbstdeklaration (Form Nr 10170044)
Fortbildungsprotokoll für Doppeltitelträger Selbstdeklaration (Form Nr 10170045)
Verzichtsformular Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie
Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung (15. Revision gültig ab 01.01.2023)
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Detaillierte Informationen finden Sie hier