Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Spitalpharmazie durch die FPH Spital

Bestimmungen über die Anerkennung von Fortbildungsangeboten (Auszug aus dem Fortbildungsprogramm in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie)

Anerkennungskriterien

Fortbildungsveranstaltungen werden dann anerkannt, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die Fortbildungsveranstaltung ist auf die Bildungsbedürfnisse des Zielpublikums zugeschnitten.
  2. Die Fortbildungsveranstaltung ist für alle Apotheker zugänglich und ist öffentlich ausgeschrieben.
  3. Die Lernziele der Fortbildungsveranstaltung sind klar definiert.
  4. Die Fortbildungsveranstaltung und die Dozenten werden durch die Teilnehmer evaluiert.
  5. Eine unabhängige Fachperson ist in der Organisation der Fortbildungsveranstaltung involviert. Unter dieser Voraussetzung können Firmenanlässe als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Angaben: Kurstitel, Programm inkl. Zeiten, Zielpublikum, Lernziele,  Zulassungsbedingungen, Kursanbieter, Referenten, Kompetenzkreis (fakultativ), vorgeschlagene Kreditpunkte, Kosten. Eine Kopie der Ausschreibung ist dem Antrag zur Anerkennung beizulegen.
  7. Der Kursanbieter hält sich an die Leitlinien über das Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen (Anhang III FBO) und deklariert alle involvierten Sponsoren bei der Ausschreibung. Es gelten zusätzlich die  Bestimmungen der GSASA, die unter dem Titel «Richtlinien für das Sponsoring von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen» auf der Website der GSASA (siehe unten) veröffentlicht sind.
  8. Der Kursanbieter stellt sicher, dass die Teilnehmerlisten und Evaluationsbögen der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen während mindestens 2 Jahren aufbewahrt werden. In begründeten Fällen müssen diese dem Sekretariat der FPH Spital zugänglich gemacht werden.

Richtlinien für das Sponsoring von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen

 

VORGÄNGIGE Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (für Kursanbieter und FPH-Titelträger)

Kursanbieter können ihre Angebote durch die FPH Spital als Fortbildungsveranstaltungen FPH im Bereich Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie anerkennen lassen. Es werden nur Veranstaltungen beurteilt, die noch nicht stattgefunden haben.

FPH-Titelträger können ebenfalls auf Antrag durch die FPH Spital vorgängig Fortbildungsangebote anerkennen lassen. FPH Titelträger können aber auch nachträglich Fortbildungsangebote individuell anerkennen lassen (siehe weiter unten).

Dem Gesuch der vorgängigen Anerkennung sind die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen (insbesondere vollständig ausgefülltes Antragsformular und Kurs-Programm) beizulegen. Es muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim FPH Sekretariat (FPH@gsasa.ch) eingereicht werden.
Offiziell durch die FPH Spital anerkannte Kurse werden in der Fortbildungsagenda der GSASA publiziert.

Antragsformular für die vorgängige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (Nr 10170030)
Merkblatt zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Deklaration von Interessenskonflikten: Die Zusammenarbeit der Spitalpharmazie mit der Pharmaindustrie in Forschung und Entwicklung ist seit langem etabliert und liegt grundsätzlich im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung und trägt vielfach zu einer Mehrung des Wissens bei. Diese Zusammenarbeit kann zu individuellen oder institutionellen Interessenkonflikten und Abhängigkeiten führen. Deshalb sind u.a. die Redner an Fortbildungsveranstaltungen zur Gewährung der Transparenz aufgefordert, ihre Interessenskonflikte zu deklarieren.

Folienvorlage zuhanden der Redner für die Offenlegung der Interessenskonflikte
Reglement betreffend Offenlegung von Interessenskonflikten (Anhang VIII des Weiterbildungsprogramms FPH in Spitlapharmazie)

 

NACHTRÄGLICHE Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (nur für Kursteilnehmer)

Kursteilnehmer können besuchte Veranstaltungen, die nicht vorgängig anerkannt und auf der Homepage der GSASA online publiziert wurden, innerhalb des gleichen Kalenderjahres (nur bis zum 31.Dezember) nachträglich anerkennen lassen. Der Antrag auf nachträgliche Anerkennung ist kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung unten). Das Antragsformular (siehe unten) mit den geforderten Beilagen ist in elektronischer Form dem FPH-Sekretariat (FPH@gsasa.ch) einzureichen. Diese Anerkennung ist persönlich (nicht übertragbar) und an das miteingereichte Teilnahmezertifikat gebunden. Diese Veranstaltungen werden nicht in der Fortbildungsagenda der GSASA publiziert.

Antragsformular für die nachträgliche Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (Nr 10170020)

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung (2024)