Entscheide / Präzisierungen der FPH Spital

Entscheide der FPH Spital zur Auslegung von Bestimmungen der Fort- und Weiterbildungsprogramme sind untenstehend aufgelistet. Im Rahmen zukünftiger Revisionen der Weiter- und Fortbildungsprogramme werden diese Entscheide dann entsprechend in die Programme integriert.

Thema Weiterbildung Betrifft Datum
Definition der «Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers» Klinische Pharmazie Primär Weiterbildner, zur Planung der Weiterbildung

April 2018
Link/Anker

Definition des Begriffs Informations-Vigilanz Spitalpharmazie Lernziel-Katalog

April 2018

Link/Anker

Definition „Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers“ 

Am Meeting 2017 der Weiterbildner in klinischer Pharmazie wurde die Definition der «Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers» diskutiert. Gemäss dem Reglement handelt es sich um «eine Besprechung der medikamentösen Behandlung in Anwesenheit von mindestens einem Arzt und in der Regel einer Pflegefachperson, aber ohne die Anwesenheit des Patienten». Einige Kollegen haben signalisiert, dass sie diese Durchsicht ohne direkten Kontakt mit dem Arzt durchführen. Nach Abklärung mit dem Rechtsdienst muss festgehalten werden, dass diese Definition nicht anders als nachfolgend festgehalten interpretiert werden kann.

Demnach hat die FPH Spital nun entschieden, bei den Worten des Programms zu bleiben, der persönliche/direkte Kontakt mit dem Arzt gehört zwingend zur Durchsicht der medikamentösen Behandlung (eine schriftliche Übermittlung ist nicht ausreichend), um als «Durchsicht der medikamentösen Behandlung» gezählt werden zu können.

Ist die Durchsicht der medikamentösen Behandlung in einem Spital generell ohne den direkten Kontakt mit einem Arzt etabliert, können interdisziplinäre Visiten als Ersatz durchgeführt werden, um insgesamt 100-125 Visiten zu erreichen. Die Zeit für die Durchsicht der medikamentösen Behandlung ohne Besprechung mit dem Arzt kann zeitlich zu den «klinischen Aktivitäten» hinzugezählt werden.

Definition des Begriffs Informations-Vigilanz / Infovigilanz im Rahmen der Weiterbildung Spitalpharmazie

Im Rahmen des Weiterbildungsprogramms Spitalpharmazie wird Informations-Vigilanz im Kontext des Risk-Management im Kompetenzkreis A, im Lernzielkatalog als Punkt 4.3. aufgeführt, zwischen den behördlich geforderten Vigilanzen (4.2. Pharmako-/ Hämovigilanz und 4.4. Materio-Vigilanz). Bei der Inspektion verschiedener Weiterbildungsstätten hat die FPH Spital festgestellt, dass unter dem Begriff Infovigilanz Unterschiedliches verstanden wird. Weder auf der GSASA Webseite, dem Weiterbildungsprogramm FPH Spitalpharmazie noch im Formular des Referenzsystem RQS 2.1, in dem Informations-Vigilanz ebenfalls erwähnt wird, ist eine Definition des Begriffes aufgeführt.

Die FPH Spital hat folgende Definition für die Weiterbildung FPH Spitalpharmazie beschlossen, basierend auf einem Artikel von Jean-Philipp Reymond (Journal Suisse de Pharmacie, 8/2003; 291-4):

„Vigilanz-Aktivität, die dazu dient, die Qualität der Information zu verbessern, um die korrekte Arzneimittelanwendung zu ermöglichen und zur Prävention von Medikationsfehlern beizutragen.

Die Infovigilanz fokussiert dabei auf alle Probleme betreffend der Information in der Packungsbeilage, in der Fachinformation, auf der Primär- oder Sekundärverpackung oder auf dem Medikament selber. Es kann sich dabei um eine fehlerhafte, unvollständige oder der Klärung bedürftige Information handeln.

Einmal detektiert sollte der Fehler dem Hersteller und der Behörde gemeldet sowie auf professionellen Plattformen (GSASA product-related problem) aufgeführt werden. Zur Erhöhung der Relevanz sollte die Meldung einen Verbesserungsvorschlag enthalten.“

 

Zurück zu FPH klinischer Pharmazie                   Zurück zu FPH Spitalpharmazie