Ökonomie und Versorgung

Lieferengpässe

Nichts beschäftigt die Arbeitsgruppe zurzeit mehr als die Problematik um die Lieferengpässe. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind massgeblich an der Diskussion um die nationale Melde-Plattform beteiligt und konnten mit spitalinternen Erhebungen eine wichtige Grundlage für die Ausrichtung der Plattform liefern. Mehr zum Thema Lieferengpässe finden Sie hier.
 

Einkaufspreisstatistik «GSASA Top-150»

Jedes Jahr beteiligen sich viele Spitalapotheken an der Erhebung der Einkaufspreisstatistik «GSASA Top-150». Die Ergebnisse werden jeweils im Frühling des darauffolgenden Jahres den teilnehmenden Spitälern zugestellt. Neben den Angaben zur Höhe und Spannweite der Einkaufspreise der meistverwendeten Spitalmedikamente vermittelt der individuelle Teil dieser statistischen Auswertung Anhaltspunkte zu den spitaleigenen Einkaufspreisen im Vergleich zu anderen Häusern. Der unten veröffentlichten Bericht zeigt auf, wie die Daten dargestellt und verglichen werden.
Da sich zeigte, dass es sich bei den ca. 20 umsatzstärksten Präparaten hauptsächlich um Patent-geschützte Medikamente der Gruppe der Zytostatika handelt, wird die Arbeitsgruppe weitere sinnvolle Auswertungsmöglichkeiten prüfen.

 Bericht Top 150 (2017)

 

Informationen zum Import von Arzneimitteln (12.11.2019)

Die Einfuhr von nicht zugelassenen verwendungsfertigen Arzneimitteln aus dem Ausland in die Schweiz ist in der zum Januar 2019 revidierten Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV) geregelt. Im Vergleich zur alten Version der Verordnung haben sich diverse Veränderungen ergeben.
Die Kantonsapothekervereinigung (KAV) hat daher in Zusammenarbeit mit der GSASA ein Positionspapier zu diesem Thema erstellt. Gleichfalls wurde ein Meldeformular z.H. der zuständigen kantonalen Behörde erstellt, mit dem der Arzt / die Ärztin das Ergebnis der Risikoanalyse im Fall eines Imports nach Art. 49 Abs. 2 AMBV melden kann (Einfuhr von Arzneimitteln, die in einem Land mit vergleichbarer Zulassung zur Anwendung in einem klinischen Versuch bewilligt sind).

Beide Dokumente sind auf der Website der KAV verfügbar.