21.12.2023 - Bildungsnews vom Dezember 2023

Herzliche Gratulation!

Die GSASA und die FPH Spital gratulieren herzlich zur bestandenen Prüfung im November 2023 und zum Erhalt des Fähigkeitsausweises FPH in klinischer Pharmazie:

  • Fluder Pascal, USB
  • Guebey Laurie, PHEL
  • Jeanbourquin Jérémy, ICH Sion
  • Koch Daria, KSSG
  • Windlin-Odermatt Tanja, LUKS

Wir wünschen weiterhin viel Freude und Erfolg!


Anträge/Anfrage an die FPH Spital 2024

Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Anträge resp. Anfragen an die FPH Spital (fph@gsasa.ch) jeweils bis spätestens 14 Tage vor einem Sitzungstermin eintreffen müssen, damit eine Bearbeitung möglich ist.

Sitzungsdaten 2024

14.3.2024

20.6.2024

12.9.2024

12.12.2024

Bei kürzerer Frist wird das Anliegen für die übernächste Sitzung traktandiert.

Kontakt: fph@gsasa.ch


Überarbeitung Fortbildungsprogramm und Fähigkeitsprogramm FPH in klinischer Pharmazie

In diesem Jahr hat die FPH Spital eine Überarbeitung ihrer verschiedenen Bildungsprogramme vorgenommen. Diese wurden insbesondere an die Revision der Weiterbildungsordnung (WBO) des Instituts FPH von 2020 sowie an die Revision Fortbildungsordnung (FBO) des Instituts FPH von 2022 angepasst.

 

Bereits im Juni haben wir Sie über das neue Weiterbildungsprogramm in Spitalpharmazie 2023, gültig ab 1.7.2023, informiert.

Die entsprechenden Dokumente zum Fortbildungsprogramm und zum Fähigkeitsprogramm FPH in klinischer Pharmazie sind nun auf der GSASA-Website verfügbar. Die entsprechenden Links finden Sie unten:

Fortbildungsprogramm in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie, Revision 2023 (in Kraft ab 1. Januar 2024)

Fähigkeitsprogramm FPH in klinischer Pharmazie, Revision 2023 (in Kraft ab 1. Januar 2024)


Zusammenfassung der Änderungen des Fortbildungsprogramms in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie, Revision 2023

  • Die Anforderungen an Pflicht und Umfang der Fortbildung für den Fachapothekertitel in Spitalpharmazie sowie für den Fähigkeitsausweis in klinischer Pharmazie wurden im neuen, revidierten Fortbildungsprogramm zusammengefasst und aus den entsprechenden Weiterbildungsprogrammen gestrichen.
  • Die Anzahl der zu erwerbenden FPH-Kreditpunkte bleibt gleich, allerdings gilt Folgendes neu: alle Fachapotheker*innen in Spitalpharmazie und/oder Inhaber*innen des Fähigkeitsausweises FPH in klinischer Pharmazie müssen pro Jahr mindestens 50 FPH-Kreditpunkte im Rahmen von durch die FPH Spital anerkannten Präsenzveranstaltungen erwerben.
  • Die Kriterien, die für die Wiedererlangung des Fähigkeitsausweises FPH in klinischer Pharmazie erfüllt werden müssen, wurden ergänzt.
  • Es wurden Anpassungen aufgrund der Revision der FBO vorgenommen:
    Die Begriffe Selbststudium bzw. Kontaktstudium wurden in individuelles bzw. kollektives Lernen geändert.
    Formale Änderungen: inklusive Schreibweise, Institut FPH ersetzt KWFB etc.
  • Die neuen "Fortbildungsprotokolle" werden nun angepasst und stehen im April 2024 zur Verfügung.

Zusammenfassung der Änderungen des Fähigkeitsprogramms FPH in klinischer Pharmazie, Revision 2023

  • Zwei Lernziele wurden im Kompetenzbereich A (Klinische Pharmazie) hinzugefügt, um dem Programm für Spitalpharmazie zu entsprechen: Antibiotic Stewardship (ABS) und Neue Entwicklungen in der klinischen Pharmazie.
  • Für den praktischen Teil wurden die Teile "patientenorientierte klinische Aktivitäten" und "prozess- oder arzneimittelorientierter pharmazeutischer Informationsdienst" klarer formuliert.
  • Die Anforderungen an die Fortbildung wurden gestrichen und sind nun im Fortbildungsprogramm für Spitalpharmazie und klinische Pharmazie, Revision 2023, definiert.
  • Elemente, die unter Entscheide / Präzisierungen der FPH Spital beschrieben sind, wurden in das Programm aufgenommen.
  • Es wurden formale Änderungen im Zusammenhang mit der neuen WBO vorgenommen: gendergerechte Formulierung, Institut FPH ersetzt KWFB etc.
  • Das Logbuch "Überprüfung Weiterbildungsfortschritt" ersetzt die "Bestätigung der theoretischen und praktischen Lernziele" und enthält folgende Änderungen:
    Das Blatt "Bescheinigung Nachbereitung der Ausbildung" enthält nun eine Spalte "geplante Aktivität" und eine Spalte "durchgeführte Aktivität".
    Ein Blatt mit Beispieltätigkeiten wurde hinzugefügt, insbesondere für den praktischen Teil (patientenorientierte Teile "Klinische Tätigkeiten" und prozess- oder arzneimittelorientierte Teile "Pharmazeutischer Informationsdienst").
  • Es wird möglich sein, bei der Anmeldung zur Prüfung zu deklarieren, nach welchem Programm die Prüfung abgelegt wird (neues Formular in Kürze verfügbar).

Frist für Erklärung zur Weiterführung der Weiterbildung in Spitalpharmazie ab 1.7.2023

Reminder:

Alle Weiterzubildenden in Spitalpharmazie, die ihre Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen haben, können bis am 31.12.2023 deklarieren, nach welchem Programm sie die Weiterbildung weiterführen und beenden möchten.

Nach dieser Frist werden alle, die sich nicht gemeldet haben, in das neue Weiterbildungsprogramm umgeteilt.

Zum Formular

 

Kontakt: fph@gsasa.ch