04.09.2023 - Pflicht zur Weitergabe von Vergünstigungen: Information an die Leistungserbringer
Liebe GSASA Mitglieder
Gerne leiten wir untenstehende Information wie vom BAG gewünscht an Sie weiter.
Mit besten Grüssen
Ihre GSASA
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Sehr geehrte Damen und Herren
Sie erhalten ein Informationsschreiben des BAG zur «Pflicht zur Weitergabe von Vergünstigungen: Information an die Leistungserbringer».
Das Informationsschreiben ist auf unserer Webseite verfügbar: ITW: Darum geht es (admin.ch).
Wir bitten Sie, diese Information an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.
Freundliche Grüsse
Team Administration
Abteilung Tarife und Grundlagen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Schwarzenburgstrasse 157, CH-3003 Bern 2
Tel. +41 58 462 37 23
Fax +41 58 462 90 20
tarife-grundlagen@bag.admin.ch