12.11.2019 - Positionspapier KAV-GSASA zum Import von Arzneimitteln

Die Einfuhr von nicht zugelassenen verwendungsfertigen Arzneimitteln aus dem Ausland in die Schweiz ist in der zum Januar 2019 revidierten Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV) geregelt. Im Vergleich zur alten Version der Verordnung haben sich diverse Veränderungen ergeben.

Die Kantonsapothekervereinigung (KAV) hat daher in Zusammenarbeit mit der GSASA ein Positionspapier zu diesem Thema erstellt. 

Gleichfalls wurde ein Meldeformular z.H. der zuständigen kantonalen Behörde erstellt, mit dem der Arzt / die Ärztin das Ergebnis der Risikoanalyse im Fall eines Imports nach Art. 49 Abs. 2 AMBV melden kann (Einfuhr von Arzneimitteln, die in einem Land mit vergleichbarer Zulassung zur Anwendung in einem klinischen Versuch bewilligt sind).

 

Link zu den Dokumenten HIER