13.12.2022 - Bildungsnews 5/2022: Änderungen Fortbildungskontrolle und Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen ab 2023

In dieser Bildungsnews informieren wir über wichtigen Neuerungen im Bereich der Fortbildungskontrolle und im Bereich der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen ab 2023

Die FPH Spital sowie der GSASA Vorstand haben folgende Änderungen beschlossen:


Fortbildungskontrolle ab 2023

  • Neu wird die Fortbildungskontrolle analog zum System der Ärzt:innen als Stichprobe durchgeführt. Das heisst, dass ca. 20% der Dossiers detailliert kontrolliert werden.
  • Wie bisher reichen alle Apotheker:innen mit Fachapothekertitel und/oder Fähigkeitsausweis Ihr Fortbildungsdossier zum von der FPH Spital kommunizierten Zeitpunkt zur Kontrolle ein.
    Achtung Neu ab 2023 : Eingabefrist ist der 28. Februar.
  • Es erhalten alle Apotheker:innen, welche das Fortbildungsdossier innerhalb der publizierten Fristeneingereicht und die Plausibilitätsprüfung erfüllt haben, eine Bestätigung für die Erfüllung der Fortbildungspflicht.
  • 20% der eingereichten Fortbildungsdossiers werden eingehend geprüft (Stichprobe).
    Das heisst, dass jede:r Apotheker:in durchschnittlich alle 5 Jahre in die Stichprobe fällt.
  • Wird von Apotheker:innen, die in der Stichprobe sind der Zeitpunkt für das Einreichen verpasst, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung durch das FPH-Sekretariat.
  • Apotheker:innen, die das Fortbildungsdossier bis zum definierten Termin nicht einreichen, gilt für die FPH Spital die Fortbildungspflicht als nicht erfüllt was entsprechend bestätigt wird.
  • Ist die Fortbildungspflicht in einem Jahr nicht erfüllt, wird das Dossier im Folgejahr automatisch in die Stichprobe eingeschlossen.
  • Für GSASA-Mitglieder fallen die Gebühren für die Fortbildungskontrolle nur an, wenn sie Teil der Stichprobe sind (GSASA-Nicht-Mitglieder zahlen wie bisher jedes Jahr).

 

Alle Titel- und Fähigkeitsausweisträger:innen erhalten Anfang Januar folgende Informationen (ungeachtet, ob das Dossier bereits eingereicht wurde oder nicht):

  • Aufforderung zur Einreichung der Fortbildungsdokumentation bis 28.02.

  • Stichprobe ja/nein

  • Fristen und Gebühren

Alle bereits eingereichten Fortbildungsdokumentationen sind bei uns gespeichert und werden gemäss neuer Regelung ab Januar bearbeitet.

 

Zum besseren Verständnis haben wir den neuen Ablauf für Sie graphisch dargestellt.

 

Warum gibt es neue Gebühren?
Der Aufwand für die Fortbildungskontrolle durch das FPH-Sekretariat ist erheblich und teuer für die GSASA. Deshalb wurde im Interesse aller nach einer Lösung gesucht, mit welcher eine qualitativ hochstehende Fortbildungskontrolle mit verträglichem Aufwand langfristig durchgeführt werden kann.

Einerseits wird durch die Stichprobenkontrolle die Anzahl der Dossiers, welche detailliert kontrolliert werden, reduziert, und andererseits durch das Mittragen der Kosten (die Gebühr bei Stichprobenkontrolle ist nicht kostendeckend!) auch der Kostenaufwand gesenkt.

Gebühren: siehe Gebührenordnung


Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

  • Für die vorgängige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen werden neu für Nicht-GSASA-Mitglieder und externe Veranstalter Gebühren erhoben.
  • Für GSASA-Mitglieder und Spitäler mit dem Abo-Spital der GSASA bleibt die vorgängige Anerkennungvon Fortbildungsveranstaltungen kostenlos.
  • Für die rückwirkende Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen wird neu eine Gebühr erhoben. Diese unterscheidet sich im Betrag für GSASA-Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
     

Warum gibt es neue Gebühren?
Die nachträgliche Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für einzelne Apotheker:innen bedeutet einerseits einen beträchtlichen Aufwand für das FPH Sekretariat. Aber andererseits – und das ist viel wichtiger – sollen die GSASA-Mitglieder motiviert werden, die Veranstaltungen, welche besucht werden, vorgängig bei der FPH Spital zur Anerkennung einzureichen. Damit erreichen sie, dass die Veranstaltung in der Agenda der anerkannten Veranstaltungen aufgeführt wird und auch andere Kolleginnen und Kollegen profitieren können. Wie oben erwähnt bleibt die vorgängige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für GSASA Mitglieder und Spitäler mit Abo Spital kostenlos.

 

Gebühren: siehe Gebührenordnung

 

Bei Fragen stehen wir selbstverständnlich zur Verfügung!

Wenden Sie sich an fph@gsasa.ch