25.04.2022 - Bericht zur Heilmittelplattform 2021

Versorgungsengpässe für Medikamente, die einen im Anhang der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel festgelegten Wirkstoff enthalten (Art. 3 Abs. 1), müssen von Zulassungsinhaberinnen über die Heilmittelplattform der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel gemeldet werden.

 

Download Bericht 2021 der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel